Ein Name mehrere Marken
Ein Name mehrere Marken

Carsharing & eBikes

Mercedes Sprinter Vermietung

Ausstattung:

* 3 Sitzer

* Doppeltüre hinten mit 270 Grad Öffnung

* Parkpaket mit Rückfahrkamera

* halbautomatisch geregelte Klimaanlage TEMPMATIC

* aktiver Spurhalte-Assistent

* Navigation samt MBUX Touchscreen

* Tote-Winkel-Assistent

* Seitenwind Assistent

* Fahrer-/Beifahrer-Airbag

* LED High-Performance Scheinwerfer

* aktiver Abstands-Assistent DISTRONIC

Technische Daten:

1,1 to Zuladung

2,8 to Anhängelast

Laderaumlänge:  3,20 m

Laderaumhöhe:   2,00 m

Laderraumbreite (max):  1,75 m

Verzurrschienen und Bodenverankerungen vorhanden

PKW Vermietung

eBike Vermietung

KTM Trekking eBike
mit brandneuem Bosch Performace CX Motor und großem Akku

 

Highlights

  • Langstreckentaugliches E-Trekkingbike
  • Durchdachtes Komfort-Konzept
  • Hohe Reichweite dank 500 Wh Akku
  • modernster Bosch Performance CX Motor (4.Gen)
  • schnittsichere Bereifung
  • Hochwertige Komponenten
  • Kiox Touringcomputer
  • hochwertiges Fahrradschloss
         1 Tag 1 Woche        Wochenende  1 Monat
  7:30-18 Uhr Mo-Mo Fr. 15 Uhr - Mo. 9 Uhr 30 Tage
KTM Trekking eBike 26 € 92 € 50 € 250 €

Hol- und Bringservice nach Aufwand möglich.

                                  
Saison   ganzjährig
Kaution   100€ in bar pro eBike bei Abholung
Auslandsfahrten   nicht gestattet
mitzubringen  

- Fahrradhelm

- Personalausweis

Nutzung  

Jegliche Zweckentfremdung des Fahrzeugs ist nicht zulässig, der Transport von mehreren Personen oder die Überladung sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann ist verboten. Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Über das normale Maß hinausgehende Verschmutzungen werden mit 45€ pro Rad berechnet. Kratzer, Felgenschäden udgl. werden individuell bewertet.

Versicherung   Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz mit Deckung von 100 Mio €. Eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies auf der Vorderseite des Mietvertrags in der Rubrik Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter haftet bei allen Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, je nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Soweit eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde, diese jedoch eine Regulierung des Schadens berechtigt verweigert, haftet der Mieter auch gegenüber dem Vermieter und evtl. geschädigten Dritten in voller Höhe.
Unfälle  

Bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und / oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter ist verpflichtet, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

Die Selbstbeteiligung pro Unfall beträgt 850€.

Weitergabe an Dritte   Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Fahrzeug durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden. Das Rad darf nur von volljährigen Personen benutzt werden, die darauf eingewiesen wurden.
Haftung  
Der Vermieter haftet nur für grobe und fahrlässige Schäden am Fahrzeug. Jeder ist für sich selbst und das Mietfahrzeug verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei Übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Mietfahrzeugs an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken.
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt das Fahrzeug entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde/Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 850,- € zu zahlen. Bei einen Verlust des Schlüssels werden 75 € fällig. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.
 

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Autohaus Bauer GmbH
Weilheimer Str. 52
82343 Pöcking bei Starnberg

Öffungszeiten:

WERKSTATT + BÜRO + PAKETE
Mo-Do           7:30 - 17:00 Uhr

Fr                   7:30 - 16:00 Uhr

FAHRZEUGHANDEL

Mo-Do            9:00 - 18:00 Uhr

Fr                    9:00 - 16:00 Uhr

Sa                    9:00 - 13:00 Uhr

Mittagspause    12:00 - 13:00 Uhr

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