Ausstattung:
* 3 Sitzer
* Doppeltüre hinten mit 270 Grad Öffnung
* Parkpaket mit Rückfahrkamera
* halbautomatisch geregelte Klimaanlage TEMPMATIC
* aktiver Spurhalte-Assistent
* Navigation samt MBUX Touchscreen
* Tote-Winkel-Assistent
* Seitenwind Assistent
* Fahrer-/Beifahrer-Airbag
* LED High-Performance Scheinwerfer
* aktiver Abstands-Assistent DISTRONIC
Technische Daten:
1,1 to Zuladung
2,8 to Anhängelast
Laderaumlänge: 3,20 m
Laderaumhöhe: 2,00 m
Laderraumbreite (max): 1,75 m
Verzurrschienen und Bodenverankerungen vorhanden
Link zu Kraftstoffverbräuchen, CO2 Ausstoß und Stromverbrauch
https://www.dat.de/co2/
KTM Trekking eBike
mit brandneuem Bosch Performace CX Motor und großem Akku
Highlights
1 Tag | 1 Woche | Wochenende | 1 Monat | |
7:30-18 Uhr | Mo-Mo | Fr. 15 Uhr - Mo. 9 Uhr | 30 Tage | |
KTM Trekking eBike | 26 € | 92 € | 50 € | 250 € |
Hol- und Bringservice nach Aufwand möglich.
Saison | ganzjährig | ||||
Kaution | 100€ in bar pro eBike bei Abholung | ||||
Auslandsfahrten | nicht gestattet | ||||
mitzubringen |
- Fahrradhelm - Personalausweis |
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Nutzung |
Jegliche Zweckentfremdung des Fahrzeugs ist nicht zulässig, der Transport von mehreren Personen oder die Überladung sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann ist verboten. Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Über das normale Maß hinausgehende Verschmutzungen werden mit 45€ pro Rad berechnet. Kratzer, Felgenschäden udgl. werden individuell bewertet. |
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Versicherung | Das Fahrzeug hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz mit Deckung von 100 Mio €. Eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies auf der Vorderseite des Mietvertrags in der Rubrik Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter haftet bei allen Schäden, die er oder sein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, je nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Soweit eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde, diese jedoch eine Regulierung des Schadens berechtigt verweigert, haftet der Mieter auch gegenüber dem Vermieter und evtl. geschädigten Dritten in voller Höhe. | ||||
Unfälle |
Bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und / oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter ist verpflichtet, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten. Die Selbstbeteiligung pro Unfall beträgt 850€. |
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Weitergabe an Dritte | Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Fahrzeug durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden. Das Rad darf nur von volljährigen Personen benutzt werden, die darauf eingewiesen wurden. | ||||
Haftung |
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