Autohaus Bauer entdecken Sie unsere förderfähigen E-Autos

Deutschlands E-Prämie ist zurück!

Deutschlands E-Prämie ist zurück

Neuwagen E-Prämie 2026

Ab wann gibt es die Förderung?

 

Die Förderung kann ab sofort und auch rückwirkend für berechtigte Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen bei der BAFA im Online-Portal beantragen.

Wie viel Geld gibt der Staat dazu?

Abhängig vom Einkommen und der Haushaltsgröße
KGM Torres EVX

max. 6.000€
Umweltbonus*

CO2-Emissionen
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
HV-Batteriegarantie

0 g/km
18,7 kWh/100 km
A
152 KW / 207 PS
Frontantrieb
bis zu 462 km
73,4 kWh / 80,6 kWh
1 Mio. km / 10 Jahre (was zuerst eintritt)

SUZUKI eVitara

max. 6.000€
Umweltbonus*

CO2-Emissionen
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
HV-Batteriegarantie

0 g/km
16,6-14,9 kWh/100km;
A
106 KW – 135 KW / 144 PS – 183 PS
Frontantrieb oder Allradantrieb
bis zu 426 km
49 kWh / 61 kWh
160.000 km / 8 Jahre (was zuerst eintritt)

SUZUKI Across Plug-In-Hybrid

max. 4.500€ Umweltbonus*
CO2-Emissionen
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
Tankinhalt



PHEV Antriebseinheit mit max. 225 KW / 306 PS
Allradantrieb (variabel)
75 km
22,7 kWh
55 l

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert.

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.

Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.

Quelle:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

Wie beantrage ich Förderung?

• Antragstellung ab Mai 2026 online
• erst nach der Zulassung des neuen förderfähigen Autos
• auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an
• der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden
• Sie brauchen die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages
• Sie brauchen den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
• Sie brauchen die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).

Der Antrag kann schneller bearbeitet werden, wenn Sie die Online-Funktion Ihres Ausweises oder die Ausweis-App des Bundes verwenden. Weitere Details werden mit der Förderrichtlinie voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgegeben.

Bundesförderung für Dienstwagen

E-Prämie 2026

Bundesförderung für Dienstwagen

Dienstfahrzeuge bleiben priviligiert

Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Üblich sind hier 1,0% des Bruttolistenpreises. Entscheidend ist die zum Kauf Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.

• Für einen neuen SUZUKI eVitara, KGM Musso EV oder KGM Torres müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

• Für einen neuen SUZUKI Across müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

Bundesförderung Turboabschreibungen

Außerdem führte die Regierung eine „Turboabschreibung“ für unseren SUZUKI eVitara, den KGM Musso EV und KGM Torres EVX ein. Gültig bis einschließlich 31. Dezember 2027 für neu angeschaffte Fahrzeuge.

• Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

• In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.

• Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.

Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge – das können auch Vorführwagen sein, die ein Unternehmen erstmals kauft. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden.

Unser Verkaufsteam für Elektrofahrzeuge

Nicole D’Angelo

Markenverantwortliche KGM

ndangelo@autohaus-bauer-gmbh.de

Tel.: 08157 9393 – 16

 

Stephanie Bauer

Gewerbekunden, Flottenkunden
Spezialumbauten, Taxi, Fahrschulen,
Feuerwehr, Bergwacht, Winterdienst

sbauer@autohaus-bauer-gmbh.de

Tel.: 08157 9393 – 30

 

Stephan Wedig

Finanzpartner

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Adresse:

Autohaus Bauer GmbH
Weilheimer Str. 52
82343 Pöcking bei Starnberg

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SUZUKI 089 455 604 80
KGM 0800 70 80 846
MAZDA 0800 24 62 932
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