Autohaus Bauer entdecken Sie unsere förderfähigen E-Autos
Deutschlands E-Prämie ist zurück!
Deutschlands E-Prämie ist zurück
Neuwagen E-Prämie 2026
Ab wann gibt es die Förderung?
Die Förderung kann ab sofort und auch rückwirkend für berechtigte Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Anträge können Privatpersonen bei der BAFA im Online-Portal beantragen.
Wie viel Geld gibt der Staat dazu?
max. 6.000€
Umweltbonus*
CO2-Emissionen
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
HV-Batteriegarantie
0 g/km
18,7 kWh/100 km
A
152 KW / 207 PS
Frontantrieb
bis zu 462 km
73,4 kWh / 80,6 kWh
1 Mio. km / 10 Jahre (was zuerst eintritt)
SUZUKI eVitara
max. 6.000€
Umweltbonus*
CO2-Emissionen
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
HV-Batteriegarantie
0 g/km
16,6-14,9 kWh/100km;
A
106 KW – 135 KW / 144 PS – 183 PS
Frontantrieb oder Allradantrieb
bis zu 426 km
49 kWh / 61 kWh
160.000 km / 8 Jahre (was zuerst eintritt)
SUZUKI Across Plug-In-Hybrid
Verbrauch
CO2-Klasse
Leistung
Antrieb
WLTP Reichweite
Batteriekapazität
Tankinhalt
–
–
PHEV Antriebseinheit mit max. 225 KW / 306 PS
Allradantrieb (variabel)
75 km
22,7 kWh
55 l
Wie hoch ist die Förderung?
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert.
Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
Quelle:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Wie beantrage ich Förderung?
• Antragstellung ab Mai 2026 online
• erst nach der Zulassung des neuen förderfähigen Autos
• auf das Datum der Bestellung kommt es nicht an
• der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden
• Sie brauchen die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages
• Sie brauchen den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
• Sie brauchen die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).
Bundesförderung für Dienstwagen
E-Prämie 2026
Bundesförderung für Dienstwagen
Dienstfahrzeuge bleiben priviligiert
Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Üblich sind hier 1,0% des Bruttolistenpreises. Entscheidend ist die zum Kauf Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.
• Für einen neuen SUZUKI eVitara, KGM Musso EV oder KGM Torres müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
• Für einen neuen SUZUKI Across müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.
Bundesförderung Turboabschreibungen
Außerdem führte die Regierung eine „Turboabschreibung“ für unseren SUZUKI eVitara, den KGM Musso EV und KGM Torres EVX ein. Gültig bis einschließlich 31. Dezember 2027 für neu angeschaffte Fahrzeuge.
• Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
• In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
• Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.
Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge – das können auch Vorführwagen sein, die ein Unternehmen erstmals kauft. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden.
Unser Verkaufsteam für Elektrofahrzeuge
Nicole D’Angelo
Stephanie Bauer
Gewerbekunden, Flottenkunden
Spezialumbauten, Taxi, Fahrschulen,
Feuerwehr, Bergwacht, Winterdienst
Tel.: 08157 9393 – 30
Stephan Wedig